Leserbrief zur ärztlichen Versorgung von Kranenburg

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„Schmidt fordert Redlichkeit von Ärzten“

Es war einmal eine Ministerin mit Namen Schmidt. Die forderte Redlichkeit von Ärzten. Das war ihr gutes Recht.

Aber es gab auch das gute Recht der Ärzte, ebenso von der Ministerin Redlichkeit einzufordern.

Und es gab die Gemeinde Kranenburg, die dringend Hausärzte suchte. Denn der von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein berechnete ärztliche Versorgungsgrad betrug dort nur noch 33%.

So behauptete Frau Ministerin als fröhliche, da privat krankenversicherte Rheinländerin in der RP vom 06.02.09, normale Hausärzte würden pro Jahr € 200.000 umsetzen. Das mochte für ihren Hausarzt zutreffen. Doch schauten die kritischen Niederrheiner aus Kleve und Umgebung einmal genauer hin, was so ein Hausarzt verdienen könnte, der sich als Kassenarzt neu in Krankenburg niederlassen würde.

Da gab es zunächst einmal das von der fröhlichen Rheinländerin seit dem 01.01.09 eingeführte Regelleistungsvolumen. Dieses begrenzte die Anzahl der Patienten eines neu niedergelassenen Arztes auf 822,5 Patienten. Mehr Patienten dürfte der Doktor zwar behandeln, ja, er wäre sogar verpflichtet, diese von Frau Ministerin benannten 1000 Patienten zu behandeln – dürfte sie aber nicht abrechnen. Nun ja, das hätte Frau Ministerin doch eigentlich wissen müssen.

Und die Sache mit dem halben Patienten, so etwas hatte der Mediziner in seiner elf-jährigen Ausbildung noch nie gesehen. Vielleicht bedeutete es ja auch nur, einen ganzen Patienten halb zu behandeln. Sicherlich gäbe es da aber noch eine Pflichtweiterbildung von Frau Ministerin.

Auch erhielte der Mediziner nicht – wie von Frau Ministerin behauptet – pro Patient und Quartal € 50.--, sondern redliche € 35,68. Nicht mehr und nicht weniger, dafür aber garantiert für 36 Monate. Das war Niederrheinisch genau. Machte summa summarum 822,5 * 35,68 = € 29.346.80 pro Quartal.

Natürlich erhielte er Zuschläge, die auch Frau Ministerin Schmidt erwähnte, z.B. durch Nachtdienste. Vielleicht würde sich der Hausarzt sogar ein Ultraschallgerät kaufen (Kosten ca. € 30.000--), so dass er auch hier ein paar Leistungen abrechnen dürfte. Für diese und ähnliche Leistungen könnten optimistische € 3.000.- pro Quartal hinzukommen. Obendrein kämen natürlich noch die Privatpatienten. Nochmals optimistische € 3.000 pro Quartal.

Hoch motiviert und einen Umsatz von rund € 35.500 pro Quartal vor Augen wollte der Mediziner mit seiner neuen Praxis in Kranenburg starten. Dies erfüllte das Herz des Bürgermeisters Günter Steins mit Freude; denn seine Gemeinde hatte Bedarf.

Doch da gab es noch ein kleines Problem: Der Doktor benötigte Dinge des alltäglichen Arztlebens wie Stethoskop, Pinzetten, Notfallausrüstung, Blutdruckmessgerät, Ultraschallgerät, Möbel, Liegen, Stühle, Sterilisator, EKG und ähnliches. Das Geld wollte er sich bei einer Bank leihen – und wir alle wissen, wie freigiebig Banken zur Zeit sind.

Aber diese bösen Banker! Die wollten eine Gewinn- und Verlustrechnung sehen. Und sie errechneten, dass er pro Quartal Fixkosten von ca. € 29.000 zu kalkulieren habe.

Und so ermittelte der böse Banker nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge einen monatlichen Gewinn von ca. € 1.368.- vor Steuern bei einer 60-Stundenwoche. Erstaunt fragte ihn dann der Banker, wie er denn den Kredit über € 100.000.- für seine Praxisausstattung tilgen wolle.

Und er machte ein bedenkliches Gesicht, bevor er letztendlich den Kopf schüttelte.

Und so – sehr geehrte Frau Ministerin – wird Kran(k)enburg noch weiter auf einen Hausarzt warten müssen.


Dr. Dr. med. Michael Kroll / FA für Allgemeinmedizin / Hermannstr. 10 / 47533 Kleve

 

 

Dieser Leserbrief wurde auch am 18.02.2009 in der Rheinischen Post gedruckt und kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.
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